Grundlage unseres Konzeptes ist der Rahmenplan für dieHygienemaßnahmen, den Infektions-undArbeitsschutzan Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie.( Stand 05.11.2020)
Das heißt für unsere Schule:
- Auf dem Schulhof kann der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden. Die Familie entscheidet selbst, ob ein Mund- Nasen- Schutz getragen wird.
- SEP nutzt im Schulbetrieb den Hintereingang, die Klassen 3/ 4 den Vordereingang.
- Im Gebäude gehen wir immer rechts hintereinander im Abstand von 1,50m.
- Schüler, die keine Maske tragen dürfen, weisen dieses nach. Sie betreten als Letzte die Schule und verlassen diese auch als Letzte.
- Spiel und Sportplatz werden von den gebildeten Kohorten separat genutzt.
- Die Essenausgabe erfolgt mit Maske zeitversetzt. Am Tisch wird die Maske entfernt.
- Die Toiletten dürfen maximal von 2 Kindern benutzt werden.
- Im öffentlichen Nahverkehr ist Mund- Nasen- Schutz Pflicht.
- Schulfremde Personen tragen beim Betreten des Gebäudes eine Maske und tragen sich in die Liste ein.
- Die Lehrkräfte achten beim Verlassen des Klassenraumes auf das richtige Tragen des Mund- Nasen- Schutzes.
- Eltern sind für die Aufbewahrung des Mund- Nasen- Schutzes während des Schulbetriebes verantwortlich.
- Es ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern auch Elternpflicht, die vorgegebenen Maßnahmen zu besprechen und einzuhalten.