Im Laufe der pädagogischen Diagnostik beobachten die KlassenlehrerInnen das Lern- und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler. Gibt es Kinder, die zusätzliche Unterstützung in ihrem Lernprozess bedürfen, bieten wir, in Absprache mit den Eltern, die Möglichkeit des Lernens einer kleinen temporären Lerngruppe an. Hier wird mit förderpädagogischer Kompetenz kleinschrittig und anschaulich erklärt, wozu im großen Klassenverband nicht immer genügend Zeit ist. Spielerisch und motivierend erfahren die Kinder so den Lerninhalt und können ihn dann besser anwenden und verinnerlichen.
 


Spätestens im dritten Schulbesuchsjahr wird entschieden, ob das Kind weiterhin nach den Zielen der Grundschule unterrichtet oder ob es individuell unterhalb der curricularen Vorgaben der Grundschule beschult wird. Bei Letzterem wird ein sonderpädagogischer Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsbedarf diagnostiziert und vom Schulamt bestätigt. Der Schüler oder die Schülerin lernt dann weiter in der Grundschule, allerdings im gemeinsamen Unterricht. Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einem gemeinsamen Klassenverband lernen.
 
Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten sehr eng mit der an der Schule zur sonderpädagogischen Unterstützung beauftragten Förderschullehrin zusammen. Gemeinsam sind sie insbesondere verantwortlich für die Lern- und Entwicklungsplanung, für konzeptionelle Entscheidungen der Unterrichtsgestaltung, für Maßnahmen der Differenzierung und der Gewährleistung der Fördermaßnahmen.